[ Auszug: Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht
zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur
Leistung nicht ve ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]